Förderung und Zuschüsse

Viele Jahre war es üblich, dass die Sportvereine Zuschüsse nach dem "Gießkannen-Prinzip" erhielten. Jeder Verein bekam ein paar Euro für die gemeinnützige Arbeit. Ein einfacher Antrag mit Kostenplan reichte aus, um beispielsweise Fördergelder für Sportgeräte seitens des Landessportbunds oder der Stadt zu erhalten. Die neue, moderne Vereinsförderung besteht heutzutage aus Projektförderung. Nur durch die Teilnahme an den verschiedenen Programmen, dem zusätzlichen Einsatz eigener Mittel und einer lückenlosen Dokumentation können Fördermittel akquiriert werden. Um Fördergelder über den Landessportbund NRW zu erhalten, ist die fristgerechte Abgabe der Bestandserhebung - in der Regel bis zum 28.02. - eines Jahres zwingend erforderlich.

Gesonderte Maßnahmen im Sinne der Projektförderung werden hier zukünftig ausgeschrieben!

Ansprechpartner

Johannes Gathen

Geschäftsführer

Vereinsberatung, Vereinsmanagement, Förderprograme, VIBSS, Querschnittsthemen

 


Moderne Sportstätte NRW Vereine - 2,85 Mio. Euro für Mönchengladbacher Vereine

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm „Moderne Sportstätten NRW-Sportvereine“ aufgerufen und die Stadt- und Kreissportbünde mit der vorbereitenden Abwicklung dieses Förderprogramms beauftragt. Für Mönchengladbach stehen hier rund 2,85 Mio.€ bereit. Fragen zum Förderprogramm richten sie bitte an unseren Geschäftsführer.

Das Wichtigste in Kürze:

Bei diesem Förderprogramm sind antragsberechtigt:

  • Sportorganisationen in Mönchengladbach, die am 01.01.2026 Mitglied im Stadtsportbund Mönchengladbach e. V. oder einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen waren.
  • Bei Stellung des Förderantrages ist die Mitgliedschaft im Stadtsportbund Mönchengladbach e. V. und einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. nachzuweisen („Doppelmitgliedschaft“)

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Profi-Sportvereine der 1. bis 3. Fußball-Liga
  • Vereine der 1. Liga z. B. im Basketball, Eishockey, Handball, Volleyball, Tennis, Hockey u. a. (Einzelfallprüfung).

Antragsvoraussetzung ist, dass der Sportverein

  • Eigentümer oder Erbbauberechtiger (Grundbucheintragung) der Sportstätte ist
    oder
  • wirtschaftlicher Träger der Sportstätte (zuständig für „Fach und Dach“) ist und der Pacht- oder Mietvertag noch mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung Bestand hat.

Das Interessenbekundungsverfahren zum Förderprogramm „Moderne Sportstätten NRW – Vereine“ in Mönchengladbach zeigt bis heute, dass der Investitionsbedarf in vereinseigene Sportstätten offensichtlich erheblich ist. Die auf Mönchengladbach entfallenen Fördermittel in Höhe von 2,85 Millionen Euro werden voraussichtlich schnell ausgeschöpft sein.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand des Stadtsportbundes Mönchengladbach, der über die Rahmenbedingungen für die Verteilung der zur Verfügung stehenden 2,85 Millionen Euro zu entscheiden hat, auf folgende Rahmenbedingungen verständigt,

  • die Förderquote wird grundsätzlich auf 50 % des Investitionsvolumens festgesetzt. Dies entspricht der vom Land vorgegebenen Mindest-Förderquote, sowie der einzig möglichen Förderquote, soweit kein Eigentum vorliegt.
  • jeder Sportverein kann pro Jahr Anträge für Projekte mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von maximal 800.000 Euro beantragen.
  • bei Beantragung mehrerer Projekte bzw. Einzelmaßnahmen wird um Angabe der Prioritäten innerhalb dieser Projekte gebeten


(siehe auch unsere Presseinformation)


Auf der Seite des LSB /Förderprogramm "Moderne Sportstätten NRW"/
finden Sie alle wichtigen Hinweise, wie Programmaufruf und Förderrichtlinien, ständig überarbeitete FAQs und kommen direkt zum Förderportal.


Landesförderprogramme

Von Seiten des Landes NRW und des LSB NRW e.V. gibt es jedes Jahr verschiedene Förderprogramme, von denen einige jedes Jahr aufgelegt werden.

Informationen hierüber sind auf der
LSB-Seite
zusammengefasst und werden dort stehts aktualisiert.

Aktuelle Förderprogramme sind u.A.:

Startchanche Bewegung

Förderprogramm "Moderne Sportstätten NRW"

J-Teams für NRW

Förderprogramm 1000x1000

Förderung der Übungsarbeit im Sportverein

Sonderurlaub für ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tägtige

NWR Bank Sportstätten - Förderung der Sportvereine

2000 x 1000 Euro für das Engaement