Förderung und Zuschüsse

Viele Jahre war es üblich, dass die Sportvereine Zuschüsse nach dem "Gießkannen-Prinzip" erhielten. Jeder Verein bekam ein paar Euro für die gemeinnützige Arbeit. Ein einfacher Antrag mit Kostenplan reichte aus, um beispielsweise Fördergelder für Sportgeräte seitens des Landessportbunds oder der Stadt zu erhalten. Die neue, moderne Vereinsförderung besteht heutzutage aus Projektförderung. Nur durch die Teilnahme an den verschiedenen Programmen, dem zusätzlichen Einsatz eigener Mittel und einer lückenlosen Dokumentation können Fördermittel akquiriert werden. Um Fördergelder über den Landessportbund NRW zu erhalten, ist die fristgerechte Abgabe der Bestandserhebung bis zum 28.02. eines Jahres zwingend erforderlich.

Gesonderte Maßnahmen im Sinne der Projektförderung werden hier zukünftig ausgeschrieben!

Ansprechpartner

Johannes Gathen

Geschäftsführer

(VIBSS, Vereinsberatung, Vereinsmanagement, Querschnittsthemen)

 

Übungsleiter-Offensive

Vereine können für Ausbildung ihrer Übungsleiter auf der ersten Lizenzstufe C und der zweiten Lizenzstufe B pro Maßnahme 500 Euro beim LSB NRW beantragen.

Insgesamt stehen 1 Million Euro zur Verfügung.

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Entlastung der Landesregierung NRW bei den Energiekosten

Im Rahmen der Kriesenhilfe der Landesregierung NRW werden NRW-Sportvereine/Verbände mit rund 55 Millionen Euro unterstützt werden.

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Programm des DOSB

Sporttage sind Feiertage –(4000 x 1000€)
für Vereine zur Erstellung und Umsetzung von Vereinsangeboten
Kostenlos zurück in den Verein – 150.000 Sportvereinschecks á 40 € als Zuschuß zum Vereinsbeitrag

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Sporttage sind Feiertage-Programm des DOSB

4000x1000 Euro für Vereine zur Erstellun und Umsatz von Vereinsangeboten. "Kostenlos zurück in den Verein"-150.000 Sportvereinschecks à 40 Euro als Zuschuss zum Vereinsbeitrag.

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2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

Förderprogramm zur Umsetzung der Engagementstrategie des Landes NRW mit dem Schwerpunktthema in 2023 „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“

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J-Team für NRW

Nachhaltige Förderung des jungen Ehrenamtes. Startersets für J-Team Neugründungen / 250 Euro Projektförderung für J-Teams.

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Extrazeit für Bewegung

Fortsetzung der "Extrazeit für Bewegung"bis zu den Sommerferien 2023.

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Sonderurlaub für ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätige

Das Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendhilfe regelt die Erstattung des Verdienstausfalls bei Inanspruchnahme eines Sonderurlaubs.

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Förderung der ÜL-Arbeit

Wichtiger Hinweis: Die Ausscheibung für 2023 ist noch nicht verfügbar. Wird in 2023 fortgeführt.

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Moderne Sportstätte 2022 - 3,5 Mio. Euro für Mönchengladbacher Vereine

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Stadt- und Kreissportbünde mit der vorbereitenden Abwicklung des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ beauftragt. Für Mönchengladbach stehen hier 3.527.585,00 Euro bereit.

Antragsberechtigte sind Sportorganisationen in Mönchengladbach, die am 15.10.2018 Mitglied im Stadtsportbund Mönchengladbach e. V. oder einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen waren und bei Stellung des Förderantrages die Mitgliedschaft im Stadtsportbund Mönchengladbach e. V. und einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. nachweisen („Doppelmitgliedschaft“) können.

Nicht antragsberechtigt sind Profi-Sportvereine der 1. bis 3. Fußball-Liga sowie Vereine der 1. Liga z. B. im Basketball, Eishockey, Handball, Volleyball, Tennis, Hockey u. a. (Einzelfallprüfung).

Antragsvoraussetzung ist, dass die Sportorganisation Eigentümer der Sportstätte oder wirtschaftlicher Träger der Sportstätte (zuständig für „Fach und Dach“) ist und der Pacht- oder Mietvertag noch mindestens zehn Jahre Bestand hat.

Diese Förderung ist bereits ausgelaufen!